Auslagerung der Pensionszusage: So funktioniert es

Wie bekommen wir die Pensionszusage wieder aus der Bilanz?

Das ist eine Frage, die sich viele Unternehmen im Moment stellen. Für sie sind Pensionsrückstellungen nämlich zu einer äußerst schwer einzuschätzenden Größe geworden, die sich ganz erheblich auf die Bilanz auswirkt. Die Bilanz-bereinigte Pensionsverpflichtung hingegen kann Sie unabhängig von bestehenden Pensionsmodellen für (Gesellschafter-)Geschäftsführer machen.

In diesem Artikel betrachten wir die Auslagerung der Pensionszusage aus der Bilanz näher. Dazu werfen wir einen genauen Blick darauf, vor welchen Herausforderungen Betriebe mit bestehenden Pensionszusagen stehen und welche Lösungen es gibt.

IST DIE PENSIONSZUSAGE FÜR GESCHÄFTSFÜHRER ÜBERHAUPT NOCH ZEITGEMÄSS

Die Pensionszusage ist nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge.

Denn insbesondere die steuerliche Förderung hat ihr in den letzten fünfzig Jahren zu ihrem vergleichsweise hohen Stellenwert gegenüber anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge verholfen.

Dieser steuerpolitische Ansatz aus dem § 6a EStG beruht darauf,

  • dass die Betriebe aus den nicht gezahlten Lohnbestandteilen steuer- und sozialabgabenfreie Rücklagen bilden können,
  • um ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu einem späteren Zeitpunkt ihren Alterslohn auszahlen zu können.

Das Konzept der Pensionszusage konnte jedoch nur von wenigen Unternehmen in der beabsichtigten Weise, nämlich im Sinne der Altersversorgung, erfolgreich umgesetzt werden. Denn viele Betriebe haben es versäumt, die aus den Rücklagen resultierenden Liquiditätseffekte gezielt in den Vermögensaufbau für anstehende Rentenzahlungen zu investieren.

Das führt dazu, dass die Kapitalreserven für die anstehenden Zahlungen derzeit eher dürftig aussehen. Dies stellt einen extremen Nachteil und gleichzeitig eine große Belastung für viele Firmen dar. Etliche Betriebe haben die Pensionskassen aus Angst vor der „Rentenfalle“ sogar wieder stillgelegt. Dadurch wird das Finanzierungsproblem noch größer, weil den Unternehmen damit die steuerlichen Vorteile der Finanzierung fehlen.

Aus diesem Grund sollte das Modell an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Dies kann durch eine Auslagerung der Pensionszusage funktionieren.

WAS SIND DIE HERAUSFORDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN MIT BESTEHENDEN PENSIONSZUSAGEN?

Sehen wir uns zunächst die Herausforderungen für Unternehmen mit bestehenden Pensionszusagen an, um ein umfassenderes Gesamtbild zu erhalten.

HERAUSFORDERUNG NR. 1: RECHTLICHE ÄNDERUNGEN

  • Der Wegfall der Korridormethode durch Anpassungen im IAS 19 hat zu einem deutlichen Anstieg der bestehenden Pensionsrückstellungen in der Bilanz der betroffenen Unternehmen geführt.

HERAUSFORDERUNG NR. 2: ENTWICKLUNG DES KAPITALMARKTES

  • Schwankungen am Kapitalmarkt haben einen starken Einfluss auf die Bewertung bestehender Pensionsverpflichtungen. Im sinkenden Zinsumfeld der letzten Jahre mussten die Pensionsrückstellungen nach oben angepasst werden, was nun ein erhebliches Bewertungsrisiko darstellt.

HERAUSFORDERUNG NR. 3: ENGPÄSSE BEI DER LIQUIDITÄT

  • Bei der Steuerminderung durch die Bildung von Rückstellungen nach § 6a EStG handelt es sich im Wesentlichen um eine Steuerstundung und nicht um eine Steuerersparnis. Während bei Pensionsanwärtern und -anwärterinnen typischerweise die Steuerzahlungen gesenkt werden, ist es im Rentenbereich genau umgekehrt.
  • Mit dem Eintritt in den Ruhestand beginnt die Phase des Verbrauchs von Pensionsrückstellungen, der in der GuV als Ertrag verbucht wird und sich steuererhöhend auswirkt. Das Potenzial zur Kapitalbildung wird zugunsten der steigenden Steuerzahlungen geopfert, die sich auch auf den operativen Cashflow auswirken. Durch die Schließung von Versorgungswerken werden zudem keine gewinnmindernden Rückstellungen mehr gebildet.
  • Die von den Unternehmen bereits vor vielen Jahrzehnten eingegangenen Verpflichtungen zur Zahlung von Renten müssen daher heute mangels Vermögen aus dem operativen Cashflow bedient werden. Dies kann zu sich zu einer enormen Belastung entwickeln, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

HERAUSFORDERUNG NR. 4: RATINGAGENTUREN UND BANKEN

  • Da die zunehmende Belastung durch Pensionsverpflichtungen die künftige Rentabilität der Unternehmen belasten kann, reagieren viele Ratingagenturen und Banken zudem mit Rating- oder Bonitätsherabstufungen.

Diese Problematik hinsichtlich der Pensionsrückstellungen ist den meisten (Gesellschafter-)Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen durchaus bekannt. Vielen von ihnen fällt es jedoch schwer, das wahre Ausmaß der Auswirkungen der veränderten Bedingungen auf die eigenen Pensionsrückstellungen und damit auf die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Cashflow zu beurteilen.

WIE KANN MAN EINE PENSIONSZUSAGE AUSLAGERN?

Aus diesem Grund werden wir uns nun mit den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Betriebs beschäftigen. Denn aus der bereits bestehenden Konstruktion der Pensionsrückstellung lässt sich durchaus einiges herausholen.

⚠️ Da es sich bei einer Pensionszusage immer um eine innerbetriebliche Versorgungszusage handelt, kann die Pensionszusage selbst streng genommen nicht ausgelagert werden. Stattdessen wird die Verpflichtung zur Erfüllung dieser Zusage von der Firma auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert.

Kommen wir nun zu den wichtigsten Fakten rund um das Thema Pensionszusage auslagern:

Es ist durchaus möglich, jede Form der Pensionszusage auszulagern, auch wenn sie gegenüber (Gesellschafter-)Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen erteilt wurde. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen:

  • Past Services (alle bereits erdienten Anwartschaften) und
  • Future Services (Ansprüche, die noch erdient werden können).

Ferner ist zu beachten, dass diese Leistungen aus steuerlichen Gründen nicht völlig beliebig ausgelagert werden können. Denn die steuerliche Anerkennung der Kapitalübertragung als Betriebsausgabe kann jeweils nur unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen beantragt werden. Es empfiehlt sich, eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten zu wählen:

  • Auslagerung der laufenden Rentenleistungen an eine Pensionskasse.
  • Auslagerung der laufenden Rentenleistungen an eine Unterstützungskasse.
  • Auslagerung der Past Services aktiver Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf einen Pensionsfonds.
  • Auslagerung der Future Services aktiver Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf eine Unterstützungskasse.
  • Auslagerung der Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf einenPensionsfonds.

WAS SIND DIE VORTEILE DER AUSLAGERUNG DER PENSIONSZUSAGE?

Die Auslagerung der Pensionsverpflichtung bringt einige wertvolle Vorteile für das Unternehmen:

  • Mit der Auslagerung der Pensionszusage werden auch die Pensionsrückstellungen aus der Bilanz genommen.
  • Dies wirkt sich direkt auf die Eigenkapitalquote des Unternehmens aus und hat wiederum einen positiven Effekt auf das Kreditrating des Unternehmens.
  • Darüber hinaus wird der interne Verwaltungsaufwand deutlich gesenkt, wenn die betriebliche Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger erfolgt.
  • Auch eine neue Unternehmensleitung profitiert von der Auslagerung, da sich das unternehmerische Risikodurch den Entfall der Pensionsverpflichtungen mindert.
  • Umgekehrt können ausscheidende Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen von der Auslagerung eigenen Pensionsverpflichtungen profitieren, da diese somit unabhängig von der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens sichergestellt sind.

PENSIONSZUSAGE AUSLAGERN: FAZIT

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PENSIONSZUSAGE: FAQ

WAS IST EINE PENSIONSZUSAGE?

Die Pensionszusage (oder auch Direktzusage) ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen legen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Betriebsmittel an, die später zur Finanzierung der Rente verwendet werden.

WIE HOCH DARF EINE PENSIONSZUSAGE FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER SEIN?

Die Pensionszusage für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen ist in ihrer Höhe nicht begrenzt, es gilt jedoch das Erfordernis der Angemessenheit der Pensionszusage. In der Regel gilt sie als angemessen, wenn die zugesagten Pensionsleistungen 75 Prozent des laufenden Einkommens nicht übersteigen.

WIE WIRD EINE PENSIONSZUSAGE AUSGEZAHLT?

Wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung üblich, erfolgt die Auszahlung der Leistungen in der Regel in monatlichen Raten.

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