Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin sind Sie höchstwahrscheinlich sehr stark in das Tagesgeschäft Ihres Unternehmens eingebunden. Da wird die Altersvorsorge schnell auf die lange Bank geschoben. Doch nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten sich frühzeitig um ihre Altersvorsorge kümmern. Auch Unternehmer und Unternehmerinnen sind gut beraten, so früh wie möglich mit dem Sparen zu beginnen.

Der große Vorteil einer eigenen, vom Unternehmen unabhängigen Altersvorsorge ist, dass Sie ein Vermögen aufbauen können, das sich unternehmensunabhängig entwickelt und im Ernstfall nicht in die Insolvenzmasse fällt. Hinzu kommt, dass Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung eher gering sein werden oder Sie aufgrund einer Befreiung gar keine Leistungen haben und es deshalb gravierende Lücken in Ihrer Versorgung gibt. Aus diesem Grund ist eine betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen eine sehr gute Möglichkeit, eine eigene steueroptimierte Altersvorsorge aufzubauen.

In diesem Artikel nehmen wir die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Gesellschafter-Geschäftsführer genauer unter die Lupe und gehen dabei besonders auf das Thema Steuern und die Frage ein, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf eine bAV haben.

WAS KANN EINE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER LEISTEN?

Eine betriebliche Altersvorsorge ist dazu da, etwaige Versorgungslücken im Alter auszugleichen.

Gerade im Ruhestand möchte man sich nicht mehr mit dem Thema Geld beschäftigen müssen und sicher sein, dass man einen gewissen Lebensstandard halten kann. Denn auch wenn Sie früher Chef oder Chefin eines Unternehmens waren, gibt es gewisse Risiken, die Ihre Vorsorge für das Alter beeinträchtigen können. Deshalb ist es ratsam, die gesetzliche Rente mit einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge zu ergänzen.

Darüber hinaus gibt es weitere Argumente, die für eine bAV sprechen: Die Todesfallleistung für Ihre Hinterbliebenen ist in der Auszahlung komplett steuerfrei.

WARUM IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER SINNVOLL?

Als Gesellschafter-Geschäftsführer hat man oft nur geringe Ansprüche auf die gesetzliche Rentenversicherung.

Selbst wenn Sie also jahre- oder gar jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben, kann es durchaus sein, dass die gesetzlichen Leistungen bei weitem nicht Ihren Lebensstandard erfüllen. Sie müssen also in der Lage sein, etwaige Versorgungslücken selbst mit einer privaten Versicherung zu schließen. In den meisten Fällen ist es sogar ratsam, die gesetzliche Rente zu verlassen und die Altersvorsorge gänzlich selbst in die Hand zu nehmen.

Es ist daher sehr sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und im besten Fall können Sie Betriebsausgaben für Ihre betriebliche Altersvorsorge absetzen. Eine einheitliche Lösung gibt es hier jedoch nicht und das stellt definitiv auch einen Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen dar.

WELCHER GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER KANN EINE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN ANSPRUCH NEHMEN?

Wer eine betriebliche Altersversorgung beanspruchen kann, hängt in erster Linie von der Rechtsform des Unternehmens ab.

Zudem können Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen, die selbst am Unternehmen beteiligt sind, in der Regel keine betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen – und wenn doch, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen, die lediglich bei der Gesellschaft angestellt sind, können dies jedoch durchaus tun. Dabei ist die Rechtsform entscheidend.

Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens, der GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG bieten grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung. Die Rechtsformen GmbH, KGaA, AG (ohne Beteiligung oder mit Minderheitsbeteiligung) hingegen erlauben eine bAV.

Zusammengefasst gibt es folgende Regeln:

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE FÜR BEHERRSCHENDE GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer fallen normalerweise nicht in den Schutzbereich des Betriebsrentengesetzes. Dennoch ist man als beherrschender Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oft ein Angestellter bzw. eine Angestellte und hat Anspruch auf ein Gehalt. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, ist es also durchaus möglich, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, die auch steuerrechtlich anerkannt wird.

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER MIT MINDERHEITSBETEILIGUNG

Wenn Sie nur eine Minderheitsbeteiligung haben, können Sie normalerweise ebenfalls von einer bAV profitieren. In einigen Ausnahmefällen gelten jedoch die gleichen Regeln wie für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE FÜR ANGESTELLTE UND NICHT BETEILIGTE GESCHÄFTSFÜHRER

Als nicht beteiligter Geschäftsführer oder Geschäftsführerin gelten Sie steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich als normaler Angestellter oder Angestellte. Sie können daher jederzeit eine betriebliche Altersversorgung abschließen. Vorsicht: Da Ihr Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen kann, entsteht ggf. eine Versorgungslücke. Deshalb ist es gerade bei angestellten Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen wichtig, ein zusätzliches Polster aufzubauen.

WARUM SOLLTE MAN SICH INSBESONDERE DAS THEMA BESTEUERUNG GENAU ANSEHEN?

Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie die Möglichkeit, direkt Einfluss auf die Gestaltung Ihrer betrieblichen Altersversorgung zu nehmen und können sich so steuerliche Vorteile sichern.

Zum Beispiel können Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitnehmerin die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung als Betriebsausgaben geltend machen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Altersvorsorge über das Unternehmen steuerbegünstigt aufbauen können.

Achtung: Hier gelten ganz besondere steuerliche Regelungen und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt Ihre betriebliche Altersvorsorge anerkennt. Diese Vorschriften betreffen vor allem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und es kommt auch stark auf den Durchführungsweg in der bAV an.

  • So muss das Unternehmen bereits seit fünf Jahren bestehen,
  • es muss ein Arbeitsvertrag vorliegen und die Pensionsvereinbarungen müssen klar geregelt sein.
  • Außerdem sollte die Betriebsrente 75 Prozent des Aktivgehalts nicht übersteigen.
  • Ferner muss der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin mindestens zehn Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, bevor er oder sie das Rentenalter erreicht,
  • und natürlich muss die betriebliche Altersvorsorge finanziell tragfähig sein.

Falls Sie einen oder mehrere dieser Punkte erfüllen, dann können wir von Rettig & Partner im Einzelfall helfen, sodass Sie für sich ebenfalls eine betriebliche Altersvorsorge umsetzen können.

WAS SIND DIE WICHTIGSTEN VORTEILE EINER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER?

Wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer eine betriebliche Altersversorgung einrichten, können Sie nicht nur von steuerlichen Vorteilen profitieren, sondern erhalten auch eine ganze Reihe weiterer Leistungen. Dazu gehören vor allem die insolvenzgeschützte Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sowie die Möglichkeit, individuelle Versorgungsengpässe zu schließen.

Dabei haben Sie einen relativ großen Spielraum und können Ihre betriebliche Altersvorsorge ganz nach Ihren Wünschen aufbauen. Als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin können Sie dies nach Möglichkeit dann auch positiv für Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb nutzen.

WORAUF SOLLTEN GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER BEIM ABSCHLUSS EINER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG BESONDERS ACHTEN?

Um alle Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen zu können, sollten Sie sich einen umfassenden Überblick über die Regelungen für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen verschaffen. Denn wenn Sie die Vorschriften für die betriebliche Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern nicht einhalten, drohen hohe Steuernachzahlungen.

Vorsicht ist auch beim Verkauf des Unternehmens geboten. Achten Sie deshalb darauf, dass genau geregelt ist, was mit der Betriebsrente im Falle des Verkaufs der Firma oder Ihres vorzeitigen Ausscheidens geschieht. Prüfen Sie außerdem die Versicherungsbedingungen sorgfältig und vermeiden Sie Formfehler. Nicht zuletzt sollte der Versicherungsschutz auch im Falle einer Insolvenz gegeben sein.

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER: FAZIT

Besonders die Versorgung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen unterliegt ganz besonderen rechtlichen Anforderungen.

Um gesetzeskonform zu handeln und alle relevanten Faktoren einzubeziehen, stehen wir von Rettig & Partner Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept entwickeln, damit Sie Ihren Lebensstandard im Alter aufrechterhalten können.

Unsere Leistungen und Kompetenzen:

  • Wir bieten Ihnen eine ehrliche und transparente Beratung, bei der Sie und Ihre Bedürfnisse stets im Mittelpunkt stehen.
  • Wir suchen nach nachhaltigen und ganzheitlichen Lösungen für Ihre individuelle Situation.
  • Dabei setzen wir auf wissenschaftlich fundierte Ansätze und können Ihnen so innovative und sichere Lösungen anbieten. 
  • Unsere Spezialgebiete sind FinanzberatungAnlageberatungAltersvorsorge und Immobilieninvestitionen.

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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER: FAQ

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER BETRIEBSRENTE UND EINER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE?

Angestellte können über ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Ergänzung zur gesetzlichen Rente (Betriebsrente) abschließen.

SIND GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER RENTENVERSICHERUNGSPFLICHTIG?

Gesellschafter-Geschäftsführer sind als Arbeitnehmer oder als Arbeitnehmerin eines Unternehmens in der Regel sozialversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie die Voraussetzungen für die Einstufung als Selbstständige erfüllen.

KANN EINE UG EINE BAV ABSCHLIESSEN

Alle Unternehmer und Unternehmerinnen in der Rechtsform der GmbH, AG und ggf. UG oder Limited können eine steuerlich geförderte betriebliche Altersvorsorge einrichten. Denn sie werden steuerlich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin eingestuft, was auch für die betriebliche Altersvorsorge gilt.

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